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Steuerbescheinigungen (EU/EWR-Bescheinigungen)

13.01.2018 - Artikel

Gerne bestätigt Ihnen die Botschaft Ihre Erklärungen auf dem EU/EWR-Steuerformular gegenüber der innerdeutschen Steuerbehörde. Bitte bringen Sie das von Ihnen ausgefüllte Steuerformular, Ihren Reisepass und Ihre Abmeldebescheinigung aus Deutschland mit. Sofern Kambodscha nicht in Ihrem Reisepass als Wohnort eingetragen ist, werden Unterlagen wie z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag benötigt, die belegen, dass Sie als steuerpflichtige Person im fraglichen Steuerjahr in Kambodscha gelebt haben.

Die erbetene Bescheinigung erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 20, zahlbar in USD und in bar zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft.

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