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Eheregistrierung

20.12.2019 - Artikel

Erforderliche Urkunden für die Eintragung der Ehe ins Eheregister:

Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen im Original mit je zwei Kopien vor (Ausnahme: vom ausgefüllten Antrag genügt eine Kopie):

• ausgefüllter Antrag (das Antragsformular finden Sie hier)

• ausländische Heiratsurkunde

• Reisepässe beider Ehepartner (auch die Reisepässe, die im Zeitpunkt der Eheschließung gültig waren)

• Geburtsurkunden beider Ehepartner

• sofern ein Ehegatte bereits zuvor verheiratet/verpartnert war: Nachweis über Vorehe(n)/ Partnerschaft(en) und deren Auflösung

• Ist im Reisepass ein ausländischer Wohnsitz eingetragen: Abmeldebescheinigung von Ihrem letzten innerdeutschen Wohnsitz

Diese Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen und die Legalisation* ausländischer Urkunden verlangen.

Alle antragsbegründenden Unterlagen werden durch die Botschaft an das zuständige Standesamt in Form von beglaubigten Fotokopien weitergeleitet. Unter Vorlage der Originale samt ihren Fotokopien können letztere von der Botschaft beglaubigt werden. Wir bitten Sie daher, bei Ihrer Vorsprache zur Unterzeichnung des Antrags alle beizubringenden Unterlagen im Original mit jeweils 2 Fotokopien vorzulegen. Die Originale erhalten Sie wieder zurück, ein Satz der einfachen Fotokopien verbleibt bei unseren Akten.

Im Rahmen der Eheregistrierung kann auch eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden.

Wird ein Ehename bestimmt, müssen beide Ehegatten persönlich vorsprechen und den Antrag unterschreiben. Wird kein Ehename bestimmt kann die Antragstellung durch den deutschen Ehegatten allein erfolgen.


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