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Konsularische Dienstleistungen

Reisepass

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen (siehe Übersicht hier).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • ein (1) Passbild neueren Datums (zu den Anforderungen an die Passbilder)

Sollten Sie einen Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (sog. „RAP“) statt eines Reisepasses beantragen, werden zwei Passbilder benötigt.

Je nach Fall können folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich sein:

  • Bescheinigung über die Namensführung
    Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
  • Bei Passverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises und polizeiliche Verlustanzeige
  • sofern vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • sofern vorhanden: Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

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Wichtige Informationen:

Urkunden, die weder in Deutschland, noch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, müssen, neben der Übersetzung, zusätzlich mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden.

Kambodschanische Urkunden müssen legalisiert werden. Beachten Sie, dass die Botschaft nur kambodschanische Personenstandsurkunden (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden) legalisiert. Bevor die Legalisierung erfolgen kann, müssen durch das kambodschanische Außenministerium vorbeglaubigt werden.

Hinweis: Die Botschaft legalisiert nur kambodschanische Originalurkunden oder Originalauszüge aus Registern. Es werden keine kambodschanischen Ledigkeitsbescheinigungen, keine kambodschanischen Gerichtsurteile und keine kambodschanischen Bildungsabschlüsse, ebenso keine Übersetzungen oder Kopien legalisiert.

Für nähere Informationen zur Legalisation in Kambodscha finden Sie hier weitere Informationen.

Reisepässe für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift vorzulegen (PDF)

Folgende Unterlagen sind bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie) von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss.
  • ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
  • Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
    Sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass des Kindes ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
  • Ein Passbild neueren Datums (zu den Anforderungen an die Passbilder)

Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Geburtsurkunden evtl. vorhandener Geschwisterkinder
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen
  • ggfs. Heiratsurkunde der Eltern
  • ggfs. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung

Im Einzefall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

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Wichtige Informationen:

Urkunden, die weder in Deutschland, noch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, müssen, neben der Übersetzung, zusätzlich mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden.

Kambodschanische Urkunden müssen legalisiert werden. Beachten Sie, dass die Botschaft nur kambodschanische Personenstandsurkunden (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden) legalisiert. Bevor die Legalisierung erfolgen kann, müssen durch das kambodschanische Außenministerium vorbeglaubigt werden.

Hinweis: Die Botschaft legalisiert nur kambodschanische Originalurkunden oder Originalauszüge aus Registern. Es werden keine kambodschanischen Ledigkeitsbescheinigungen, keine kambodschanischen Gerichtsurteile und keine kambodschanischen Bildungsabschlüsse, ebenso keine Übersetzungen oder Kopien legalisiert.

Für nähere Informationen zur Legalisation in Kambodscha finden Sie hier weitere Informationen.

Folgende Angaben in EUR, zu zahlen in bar in USD zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft

Zuständigkeit Botschaft

(nur wenn aus Deutschland abgemeldet)

ohne Abmeldung
Reisepass für Personen über 24 Jahren
(Gültigkeit 10 Jahre)
101,00 EUR171,00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
(Gültigkeit 6 Jahre)
68,50 EUR106,00
Reisepass mit 48 Seitenzusätzlich 22,00 EUR-
Expresszuschlagzusätzlich 32,00 EUR-
Vorläufiger Reisepass
(Gültigkeit 1 Jahr)
70,00 EUR96,00 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland52,00 EUR52,00 EUR

Die reguläre Bearbeitungsdauer (ohne Expresszuschlag) beläuft sich auf ca. 4-6 Wochen.

Im Expressverfahren beläuft sich die Bearbeitungsdauer auf ca. 2-3 Wochen.

Im Notfall kann ein vorläufiger Reisepass (max. Gültigkeit 1 Jahr) innerhalb weniger Tage ausgestellt werden.

Bitte sehen Sie von Anfragen über den Lieferstatus der Pässe ab. Wir kontaktieren Sie, sobald die Pässe in der Botschaft eingetroffen sind.

Die Angabe der Bearbeitungsdauer erfolgt ohne Gewähr.

Sobald beantragte Pässe der Botschaft zugegangen sind, werden Sie hierüber durch die Botschaft informiert.

Ihre Pässe können immer werktags zwischen 08:00 Uhr - 08:30 Uhr ohne Termin persönlich in der Passstelle abgeholt werden. Bitte bringen Sie bei Abholung Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Visa) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Sollte sich ein noch gültiges kambodschanisches Visum im entwerteten deutschen Reisepass befinden, benötigen Sie eine konsularische Bescheinigung der Botschaft zur Vorlage bei der kambodschanischen Immigration. Diese wird Ihnen kostenfrei bei Passabholung mit ausgehändigt.

Diese Bescheinigung bekommen Sie auch bei einem Passverlust ausgehändigt, wenn Sie Ihren neuen Pass abholen.

Die konsularische Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines neuen Visums bzw. Beantragung eines Exit-Visums, das Sie zur Ausreise aus Kambodscha berechtigt.

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