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Konsularische Dienstleistungen

Personalausweis

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen (siehe hier).

  • Antragsformular (ohne Kopie)
  • bisheriger Reisepass und Personalausweis
  • Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunden
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • Ein Passbild neueren Datums (Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos.)

Je nach Fall sind ggf. weitere Dokumente vorzulegen:

  • Bescheinigung über die Namensführung
    Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
  • Bei Verlust des vorherigen Personalausweises: polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
    (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

Folgende Angaben in EUR, zu zahlen in bar in USD zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Zuständigkeit der Botschaft

(aus Deutschland abgelmeldet)

ohne Abmeldung
Personalausweis für Personen über 24 Jahre
(Gültigkeit 10 Jahre)
78,00 EUR91,00 EUR
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre
(Gültigkeit 6 Jahre)
63,80 EUR76,80 EUR

Die Bearbeitungsdauer beträgt erfahrungsgemäß i.d.R. 5 bis 6 Wochen.

Der Personalausweis hat Scheckkartenformat und enthält einen Chip im Ausweis bei der die Online-Ausweisfunktion automatisch voreingestellt ist. Mit dieser Funktion kann der Ausweis im Internet oder an Automaten genutzt werden. Bitte lesen Sie hierzu die Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion. Sie ist unter www.personalausweisportal.de (die barrierefreie Broschüre finden Sie hier) im Internet abrufbar.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums.

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung.

Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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