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Merkblatt und Formulare für die Beantragung eines Personalausweises
Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Seit November 2022 bietet die Botschaft die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Antragstellung
Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Termin erforderlich. Dieser kann über die Webseite der Botschaft gebucht werden. Sofern neben dem Personalausweis ein Reisepass beantragt werden soll, ist dafür ein separater Termin erforderlich.
Bei Antragstellung und Abholung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
- bisheriger Reisepass und Personalausweis
- Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunde
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
- ein biometrisches Passfoto nicht älter als sechs Monate
Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite.
Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:
- Bescheinigung über die Namensführung. Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
- Bei Verlust des vorherigen Personalausweises: polizeiliche Verlustanzeige
- Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
- (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
- Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
- (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
Besonderheiten für Minderjährige
Minderjährige ab 16 Jahren können den Antrag auf einen Personalausweis selbst stellen. Minderjährige unter 16 Jahren müssen persönlich zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten vorsprechen. Für sie steht außerdem die Online-Ausweisfunktion nicht zu Verfügung. Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original mit 1 Kopie – vor:
- aktuelle Reisepässe / Personalausweise beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- ggf. Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsfeststellung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird auf der Rückseite des neuen Personalausweises bei Anschrift die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung einer ausländischen Anschrift. Hierdurch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland voraussetzt, eingeschränkt sein.
Wünschen Sie eine Eintragung einer ausländischen/kambodschanischen Anschrift, so ist diese durch geeignete Dokumente (z.B. Mietvertrag oder Telefonrechnung, etc.) nachzuweisen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 5 bis 6 Wochen. Der Personalausweis kann grundsätzlich erst nach Eintreffen des getrennt übermittelten ePin-Umschlags (notwendig für Online-Ausweisfunktion) ausgehändigt werden.
Gebühren:
Zuständigkeit der Botschaft (aus Deutschland abgemeldet) | ohne Abmeldung | |
Personalausweis für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) | 67,00 EUR | 80,00 EUR |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) | 52,80 EUR | 65,80 EUR |
Gebühren sind zahlbar in bar in USD zum jeweiligen Zahlstellenwechselkurs der Botschaft.
Ab 1. November 2024 werden die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises im Ausland erhöht.
Online-Ausweisfunktion
Der Personalausweis hat Scheckkartenformat und enthält einen Chip im Ausweis bei der die Online-Ausweisfunktion automatisch voreingestellt ist. Mit dieser Funktion kann der Ausweis im Internet oder an Automaten genutzt werden. Bitte lesen Sie hierzu die Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion. Sie ist unter http://www.personalausweisportal.de im Internet abrufbar.
Info
Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.bmi.bund.de .