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Anwälte
Anwälte, Ärzte und Übersetzer, © colourbox.de
In Kambodscha bestehen keine Regelungen über Zuständigkeiten von Rechtsanwälten. Ein kambodschanischer Anwalt kann sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen an jedem Gericht in Kambodscha und in jeder Instanz auftreten.
Vor Gericht gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang. Solange die Parteien über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen, können sie sich selbst vertreten. Lediglich bei Straftaten und bei Beteiligung von Minderjährigen in Strafsachen müssen die beteiligten Parteien anwaltlich vertreten werden. Sollte sich der Angeklagte (im Strafprozess) keinen Anwalt leisten können, kann vom Gericht ein Pflichtverteidiger benannt werden.
Verbindliche Gebührenregelungen für Anwälte bestehen nicht. Zwischen Anwalt und Klient wird ein Honorar vereinbart, dessen Höhe vom Ansehen des Anwalts und der Komplexität des Falls abhängt. In Zivilsachen ist zudem eine sogenannte Gerichtsgebühr fällig, um einen Fall überhaupt vor Gericht zu bringen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Gerichtsebene. In besonderen Härtefällen werden diese Gebühren ebenso wie die Kosten für einen Pflichtverteidiger vom Staat übernommen.
Verhandlungen finden auf Khmer statt. Dolmetscher müssen in den meisten Fällen von den Betroffenen selbst gezahlt werden.
Eine Liste der Botschaft bekannter Rechtsanwälte und Kanzleien finden Sie hier:
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
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