Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigung von Kopien

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

Artikel

Die Botschaft kann Fotokopien von Urkunden für den Gebrauch in Deutschland beglaubigen. Voraussetzung ist, dass das Original oder eine beglaubigte Abschrift/Fotokopie und eine einfache Kopie vorgelegt werden.

Hierzu ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten notwendig.

Bitte bringen Sie mit:

- das Original, dessen Kopie beglaubigt werden soll

- die von Ihnen benötigte Anzahl einfacher Kopien des Originals

- die Gebühren

Die Gebühr richtet sich ab dem 01.10.2021 nach Ziffer 5.1.3 der besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) und beträgt für jede Kopie bis zu zehn Seiten 23,22 Euro. Die Gebühr ist bar in US-Dollar zu entrichten.

nach oben