Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beglaubigung von Kopien
Foto eines Stempels, © colourbox
Die Botschaft kann Fotokopien von Urkunden für den Gebrauch in Deutschland beglaubigen. Voraussetzung ist, dass das Original oder eine beglaubigte Abschrift/Fotokopie und eine einfache Kopie vorgelegt werden.
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten notwendig.
Bitte bringen Sie mit:
- das Original, dessen Kopie beglaubigt werden soll
- die von Ihnen benötigte Anzahl einfacher Kopien des Originals
- die Gebühren
Die Gebühr richtet sich ab dem 01.10.2021 nach Ziffer 5.1.3 der besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) und beträgt für jede Kopie bis zu zehn Seiten 23,22 Euro. Die Gebühr ist bar in US-Dollar zu entrichten.