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Beurkundung

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels © colourbox

Artikel

Die notarielle Beurkundung ist die stärkste Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Erklärenden, zusätzlich ist er (wie ein deutscher Notar) verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung zu belehren.

In der Botschaft können derzeit folgende Rechtsgeschäfte beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Eidesstattliche Versicherung zum Personenstand (zur Vorlage beim Standesamt)
  • Eidesstattliche Versicherung zum Einkommen (zur Vorlage beim Finanzamt)

Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung:

Bitte vereinbaren Sie vorab per E-Mail an rk-1@phno.diplo.de einen Termin.

Seit 29.07.2026 bedarf die Vaterschaftsanerkennung gem. § 85a-c AufenthG in vielen Fällen der Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Botschaft. In diesen Fällen muss nach der Vaterschaftsanerkennung diese Zustimmung eingeholt werden, bevor ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden kann.

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