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Beurkundungen und Beglaubigungen

Artikel

Einige Rechtsgeschäfte erfordern eine Beurkundung. Zur Vorbereitung der Urkunde und Terminabsprache ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Konsularabteilung der Botschaft notwendig.
Beglaubigungen können ohne Terminabsprache während der Schalteröffnungszeiten vorgenommen werden.

Beurkundung

Einige Rechtsgeschäfte erfordern die Beurkundung. Zur Vorbereitung der Urkunde und Terminabsprache ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Konsularabteilung der Botschaft notwendig.

Beglaubigung von Fotokopien

Die Botschaft ist befugt, die Übereinstimmung von Fotokopien von Schriftstücken mit dem Original zu bestätigen. Hierzu ist die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopie erforderlich. Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt mindestens 10,- Euro

Beglaubigung von Unterschriften

Die Botschaft ist befugt, Unterschriftsbeglau-bigungen vorzunehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks zu bestätigen. Zur Vornahme der Beglaubigung ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass/Personalausweis) erforderlich. In rechtlichen Angelegenheiten sollte das i.d.R. vor-handene Anschreiben des deutschen Rechts-anwalts/Notars der Botschaft vorgelegt werden. Die Gebühren betragen je nach Wert des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes zwischen 15,- Euro und 250,- Euro.

Beglaubigung von Übersetzungen

Die Botschaft kann Übersetzungen aus dem Englischen/ Französischen ins Deutsche und umgekehrt beglaubigen, d.h. die im wesentlichen inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung bestätigen. Hierzu ist die Vorlage des Originaltextes sowie der zu beglaubigenden Übersetzung erforderlich. Die Gebühren berechnen sich nach Umfang des zu beglaubigenden Übersetzungstextes, betragen jedoch mindestens 10,- Euro.

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