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Beantragung eines deutschen Dienstpasses:

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Beschäftigte bei entwicklungspolitischen Organisationen sowie die Kulturmittler müssen die Passanträge über die jeweilige Entsendeorganisation bei Referat 505-9 des Auswärtigen Amts einreichen. Die Botschaft ist bei der Antragsstellung nicht zu beteiligen und nicht zuständig.

Die Botschaft kann lediglich im Wege der Amtshilfe die notwendigen biometrischen Daten von Ihnen aufnehmen (Fingerabdrücke). Dafür ist es erforderlich, dass Sie persönlich während unserer Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr) vorsprechen und uns zwei biometrietaugliche Fotos vorlegen. Die Botschaft wird nach Abnahme der biometrischen Daten diese an das Auswärtige Amt weiterleiten. Alle weiteren Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Entsendeorganisation.

Weitere Informationen

Mit der Einführung der neuen biometrischen Reisepässe sind erhöhte Anforderungen an die Passbilder gestellt worden.

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