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EU-Erbrecht

Auf einem Stück Papier mit Unterschrift liegt ein Stempel Erbschaft

Ausschlagung einer Erbschaft, © Colourbox

04.06.2018 - Artikel

Mit dem 17. August 2015 wird das Erbrecht für dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige neu geregelt (Europäische Erbrechtsverordnung). Grundsätzlich gilt dann nicht mehr deutsches Erbrecht, sondern das Erbrecht des Landes, in dem der deutsche Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – für in Kambodscha lebende deutsche Staatsangehörige kommt also grundsätzlich kambodschanisches Erbrecht zur Anwendung. Dies kann unter Umständen weit reichende bzw. unerwartete Folgen haben. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen einer Rechtswahl weiterhin deutsches Erbrecht zur Anwendung zu bringen. Sollten Sie unsicher sein, wo sich ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet, oder wenn Sie sonstige Fragen in Bezug auf die Regelung Ihres Nachlasses haben, legen wir Ihnen nachdrücklich die Beratung durch im Erbrecht spezialisierte Anwälte oder Notare nahe! Für weitere Informationen und zu Fragen rund um die Rechtswahl finden Sie in Europäischen Erbrechtsverordnungen .

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