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Lebensbescheinigungen

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Wenn Sie eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen Sie einmal im Jahr nachweisen, dass Sie noch bezugsberechtigt sind. Ihre Versicherung wird Ihnen ein Lebensbescheinigungsformular zusenden, das Sie ausgefüllt gemeinsam mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass einer deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Diese bestätigt dann auf dem Formular, dass Sie noch am Leben und folglich weiter bezugsberechtigt sind. Das Formular schicken Sie dann wieder an Ihren Versicherer zurück.

Sollte Ihre jährliche Lebensbescheinigung ausbleiben, vergewissern Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Adressdaten korrekt sind und das Formular abgeschickt wurde. Sollte es verlorengegangen sein, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung eine provisorische Lebensbescheinigung ausstellen. Dazu halten Sie bitte die Daten Ihres Rententrägers und Ihre Versicherungsnummer bereit.

Bitte beantragen Sie einen Termin über das elektronische Terminvergabesystem der Botschaft. (Der Bereich Konsularangelegenheiten befindet sich am unteren Ende der Seite.) Bitte sprechen Sie persönlich vor und bringen den Vordruck und gültigen Reisepass oder Personalausweis mit. Es werden nur originale Dokumente akzeptiert.


Wichtiger Hinweis:


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