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Legalisation kambodschanischer Urkunden

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

Artikel

Ab dem 01. Mai 2020 wird die Legalisation für kambodschanische Personenstandsurkunden eingeführt.
Das bisherige Urkundenüberprüfungsverfahren entfällt zu diesem Zeitpunkt.

Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte - oder umgekehrt - sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden.

Urkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Kambodschanische Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden in legalisierter Form vorzulegen.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind nicht befugt, deutsche Urkunden zu legalisieren.

I. Vorbemerkung

Die Legalisation dient dem Nachweis der Echtheit kambodschanischer Personenstandsurkunden. Durch die Legalisation erlangen ausländische Urkunden den Rechtsschein der Echtheit. Die Legalisation bezieht sich jedoch nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde. Mit der Legalisation wird ausschließlich die Unterschrift des Ausstellers bestätigt.

Kambodschanische Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden zu legalisieren. Vergewissern Sie sich dennoch bei der zuständigen deutschen Behörde, ob eine Legalisation erforderlich ist.


Hinweis: Die Botschaft legalisiert nur kambodschanische Originalurkunden oder Originalauszüge aus Registern. Es werden keine kambodschanischen Ledigkeitsbescheinigungen, keine kambodschanischen Gerichtsurteile und keine kambodschanischen Bildungsabschlüsse, ebenso keine Übersetzungen oder Kopien legalisiert.

II. Hinweise zum Vorgehen

Die nachfolgenden Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere für Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten von kambodschanischen Stellen) kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

1. Vorbeglaubigung durch das kambodschanische Außenministerium

Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) müssen durch das kambodschanische Außenministerium vorbeglaubigt werden.

Die Anschrift lautet:

Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation

Legal and Consular Department

No. 3, Samdech Hun Sen Street, Sangkat Tonle Basac, Khan Chamkarmon, Phnom Penh

2. Legalisation der Urkunden

Erst nach der Vorbeglaubigung durch das kambodschanische Außenministerium

können Sie die Urkunde durch die Deutsche Botschaft legalisieren lassen.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

III. Gebühren

Die Gebühren betragen je Personenstandsurkunde 28,45 Euro gem. Ziff. 7.1 der AABGebV.

Die Gebühr ist in bar zum jeweiligen Tageskurs der Deutschen Botschaft in US-Dollar zu entrichten.

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