Legitimationsprüfung
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000 Euro und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.