Legitimationsprüfung
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
    
      
        Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000 Euro und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.