Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Passverlust

Artikel

Bei Passverlust muss zunächst eine Verlustanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle aufgegeben werden. Touristen sollten diese Anzeige bei der Touristenpolizei erstatten.


Deutscher Reisepass
Deutscher Reisepass © colourbox

Bei Passverlust muss zunächst eine Verlustanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle aufgegeben werden. Touristen sollten diese Anzeige bei der Touristenpolizei erstatten.

Sollte das Protokoll nur auf Khmer ausgestellt werden, muss es in Englisch oder Deutsch übersetzt werden. Dieses muss bei Beantragung eines neuen Passes bei der Botschaft sowie bei Beantragung eines Visums zur Ausreise beim „Foreigners’ Department der Immigration“ (gegenüber dem Flughafen Pochentong) vorgelegt werden.

Ohne Ausreisevisum ist die Abreise nicht möglich.

Nach Informationen der Botschaft wird das Ausreisevisum nur durch die Immigrationsbehörde in Phnom Penh erteilt.

Bei Passverlust muss bei Antragstellung ein Verlustprotokoll der kambodschanischen Polizeibehörden vorgelegt werden.

Für Deutsche, die in Kambodscha ansässig sind, kann die Botschaft einen Europapass bzw. bis zum Eintreffen des Europapasses einen vorläufigen Reisepass in eigener Zuständigkeit ausstellen, wenn der Antragsteller eine Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamts und einen Nachweis über die Wohnsitznahme (z.B. Mietvertrag) in Kambodscha erbringen kann.

Für Deutsche, die sich nur vorübergehend in Kambodscha aufhalten und die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben (Touristen/Geschäftsleute), kann die Botschaft ein Passersatzpapier zur direkten Rückkehr nach Deutschland ausstellen.

Weitere Informationen

nach oben