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Todesfall

13.01.2018 - Artikel

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein. Wenn Sie eine Überführung nach oder eine Urnenbestattung in Deutschland wünschen, gilt es einige Dinge zu beachten. Die Auslandsvertretung hilft Ihnen dabei - rufen Sie uns bitte an. Auch helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach Bestattungsinstituten in Kambodscha und unterstützen Sie bei der Beschaffung einer kambodschanischen Sterbeurkunde. Beerdigungs- oder Überführungskosten können wir allerdings nicht verauslagen.

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