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Vermisst?

21.05.2019 - Artikel

Bei der Feststellung des Aufenthaltes von Personen im Ausland können Ihnen die Auslandsvertretungen möglicherweise Wege aufzeigen, wie eine Personensuche angestoßen werden kann.

Wenn Sie eine Person vermissen und befürchten, dass ihr etwas zugestoßen oder sie Opfer eines Unfalls oder einer Straftat geworden sein könnte, sollten Sie zunächst eine Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle aufgeben. Wir beraten die Angehörigen des Vermissten über Möglichkeiten weiterer Nachforschungen, unterstützen die Verwandten bei ihren Gesprächen mit den örtlichen Behörden und können notfalls kambodschanische Stellen einschalten.

Bei anderen Anschriftenermittlungen können die Auslandsvertretungen leider nicht behilflich sein, da es im Ausland keine generelle Registrierungspflicht für Deutsche und in Kambodscha auch kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen gibt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die bei den Auslandsvertretungen möglicherweise vorhandenen Konsularakten auch nicht zur allgemeinen Anschriftenermittlung herangezogen werden.

Informationen könnten Sie möglicherweise bei kambodschanischen Behörden am vermuteten oder letzten Wohnsitz erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufgabe von Suchanzeigen in kambodschanischen Zeitungen sowie in der Inanspruchnahme kommerzieller (kostenpflichtiger) Suchdienste.

Stand: Juli 2016

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