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Merkblatt und Formulare für die Beantragung eines Reisepasses  

21.05.2019 - Artikel

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache der Passbewerberin oder des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerberinnen und Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Buchen Sie bitte einen Termin per Terminvergabesystem in der Botschaft-Website.



Anschrift:

Nr. 76-78, Str. 214, Phnom Penh

Telefon:

+855-23-216 193,

-216 381, -222 048,

Fax:

+855-23-217 016

E-Mail:info@phnom-penh.diplo.de

Öffnungszeiten für Passkunden:

Mo. und Mi., 08.30 - 11.30 Uhr

Amtsbezirk, für den die Passstelle zuständig ist:

    Kambodscha

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie unter:


Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • kambodschanische Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • bei Passverlust: ein Identitätsnachweis, eine polizeiliche Verlustmeldung und eine schriftliche Schilderung der Umstände

Minderjährige Passbewerberinnen und Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgende Unterlagen - ebenfalls einmal im Original bzw. beglaubigter Kopie und einmal in einfacher Kopie - vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • Geburtsurkunden der Eltern (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

  • Familienstandsbescheinigung der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils


Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Kambodschanische Urkunden können nur in legalisierter Form angenommen werden.

Andere ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts unter:

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.


Gebühren:

Die Gebühren sind bei Antragstellung in US Dollar zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft bar zu entrichten. Eine Barzahlung in Euro oder Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa fünf Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. 1 Woche. Anträge auf Ausstellung von Kinderreisepässen werden in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet.

Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der (bei örtlicher Zuständigkeit der Botschaft) wenn möglich innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den regulären Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss. Hier finden Sie die Passgebührenliste.

Für die Ausstellung eines Passes während des Bereitschaftsdienstes fallen zusätzliche Gebühren an.

Ihren Pass können Sie am Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Für Rückfragen steht die Botschaft gerne zur Verfügung.

Stand: März 2019

Weitere Informationen

Mit der Einführung der neuen biometrischen Reisepässe sind erhöhte Anforderungen an die Passbilder gestellt worden.

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