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Merkblatt und Formulare für die Beantragung eines Reisepasses und/oder Personalausweises

Artikel

Achtung: Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden, behalten aber grundsätzlich ihre bisherige Gültigkeit.

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache der Passbewerberin oder des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerberinnen und Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Buchen Sie bitte einen Termin per Terminvergabesystem in der Botschaft-Website.



Anschrift:

Nr. 76-78, Str. 214, Phnom Penh

Telefon:

+855-23-216 193,

-216 381, -222 048,

E-Mail:info@phnom-penh.diplo.de

Öffnungszeiten für Passkunden:

Mo. und Mi., 08.30 - 11.30 Uhr

Amtsbezirk, für den die Passstelle zuständig ist:

Kambodscha

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.


Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • kambodschanische Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • bei Passverlust: ein Identitätsnachweis, eine polizeiliche Verlustmeldung und eine schriftliche Schilderung der Umstände

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.


Minderjährige Passbewerberinnen und Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgende Unterlagen - ebenfalls einmal im Original bzw. beglaubigter Kopie und einmal in einfacher Kopie - vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Geburtsurkunden der Eltern (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)

  • ggf. Familienstandsbescheinigung der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Kambodschanische Urkunden können nur in legalisierter Form angenommen werden.

Andere ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein.


Gebühren:

Die Gebühren sind bei Antragstellung in US Dollar zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft bar zu entrichten. Eine Barzahlung in Euro oder Zahlung mit EC-Karte ist leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa acht Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Aufgrund aktuell erhöhter Antragszahlen kann es aber zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. 2 Wochen. Anträge auf Ausstellung von Kinderreisepässen werden in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet. Diese werden ab dem 1. Januar nicht mehr ausgestellt.

Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der (bei örtlicher Zuständigkeit der Botschaft) wenn möglich innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den regulären Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss. Hier finden Sie die Passgebührenliste.

Zum 1. Januar 2024 wird die Grundgebühr für einen biometrischen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren auf 70 Euro angehoben. Für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses im Ausland kommt aufgrund der erhöhten Aufwände zur Grundgebühr ein sogenannter Auslandszuschlag in Höhe von 21 Euro hinzu. Dieser Auslandszuschlag wird zum 1. Januar 2024 ebenfalls erhöht auf dann 31 Euro.

Für die Ausstellung eines Passes während des Bereitschaftsdienstes fallen zusätzliche Gebühren an.

Ihren Pass können Sie am Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Für Rückfragen steht die Botschaft gerne zur Verfügung.


Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Seit November 2022 bietet die Botschaft die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Antragstellung

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Termin erforderlich. Dieser kann über die Webseite der Botschaft gebucht werden. Sofern neben dem Personalausweis ein Reisepass beantragt werden soll, ist dafür ein separater Termin erforderlich.

Bei Antragstellung und Abholung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.

Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.


Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
  • bisheriger Reisepass und Personalausweis
  • Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunde
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • ein biometrisches Passfoto nicht älter als sechs Monate

Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung. Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
  • Bei Verlust des vorherigen Personalausweises: polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
    • (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    • (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

Besonderheiten für Minderjährige

Minderjährige ab 16 Jahren können den Antrag auf einen Personalausweis selbst stellen. Minderjährige unter 16 Jahren müssen persönlich zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten vorsprechen. Für sie steht außerdem die Online-Ausweisfunktion nicht zu Verfügung. Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original mit 1 Kopie – vor:

  • aktuelle Reisepässe / Personalausweise beider Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsfeststellung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird auf der Rückseite des neuen Personalausweises bei Anschrift die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung einer ausländischen Anschrift. Hierdurch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland voraussetzt, eingeschränkt sein.

Wünschen Sie eine Eintragung einer ausländischen/kambodschanischen Anschrift, so ist diese durch geeignete Dokumente (z.B. Mietvertrag oder Telefonrechnung, etc.) nachzuweisen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 5 bis 6 Wochen. Der Personalausweis kann grundsätzlich erst nach Eintreffen des getrennt übermittelten ePin-Umschlags (notwendig für Online-Ausweisfunktion) ausgehändigt werden.


Gebühren:


Zuständigkeit der Botschaft (aus Deutschland abgemeldet)
ohne Abmeldung
Personalausweis für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
67,00 EUR
80,00 EUR
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
52,80 EUR
65,80 EUR


Gebühren sind zahlbar in bar in USD zum jeweiligen Zahlstellenwechselkurs der Botschaft.

Ab 1. November 2024 werden die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises im Ausland erhöht.


Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis hat Scheckkartenformat und enthält einen Chip im Ausweis bei der die Online-Ausweisfunktion automatisch voreingestellt ist. Mit dieser Funktion kann der Ausweis im Internet oder an Automaten genutzt werden. Bitte lesen Sie hierzu die Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion. Sie ist unter http://www.personalausweisportal.de im Internet abrufbar.

Info

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.bmi.bund.de .

Weitere Informationen

Mit der Einführung der neuen biometrischen Reisepässe sind erhöhte Anforderungen an die Passbilder gestellt worden.

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